Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Anwesend: 26

1.   Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

1.1  Staatliches Bauamt

 

Der vorgegebene Mindestabstand von Bepflanzung zur St2095 wird in den Hinweisen aufgenommen.

Die Errichtung der Baustellenzufahrt auf die St2095 wird mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein abgestimmt.

Eine Zuführung von Abwässern oder Niederschlagswasser auf die St2095 ist nicht zu erwarten. Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt auf dem eigenen Grundstück. Abwässer werden über den städtischen Kanal abgeleitet. Maßnahmen für Starkregenfälle sorgen dafür, dass Unterlieger im Vergleich zur IST-Situation nicht benachteiligt werden.

 

1.2   Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Landwirtschaften

 

Der Hinweis zur Duldung von Immissionen ausgehend von den landwirtschaftlichen Flächen wird in den Bebauungsplan übernommen.

Gemäß Begründung zum Bebauungsplan, Kapitel 1.5 Bedarfsbegründung ist der Wohnbaulandbedarf in der Stadt Traunstein sehr hoch. Gleichzeitig sind keine ausreichenden Innenentwicklungspotentiale gegeben, die eine ausreichende Deckung des Baulandbedarfs ermöglichen. Für neues Bauland stehen derzeit keine anderen Flächen mit Grünlandzahlen unter dem Landkreisdurchschnitt zur Verfügung.

 

1.3  Landratsamt Traunstein – Wasserrecht und Bodenschutz

 

Dem Hinweis zur Erneuerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entlastungsbauwerke wird seitens der Stadt Traunstein gefolgt. Ein Ingenieurbüro wurde beauftragt; die Ergebnisse werden im Sommer 2023 erwartet. Ein entsprechender Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis folgt.

Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpassungen.

 

1.4   EG Wolkersdorf

 

Die erforderliche Fläche für eine Transformatorenstation wird im Zufahrtsbereich des Mehrfamilienhauses zur Verfügung gestellt.

Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpassungen.

 

1.5   Wasserwirtschaftsamt Traunstein

 

Das Ergebnis aus dem Starkregengutachten wird als sinnvoll und hinreichend bewertet.

 

1.6   Landesamt für Denkmalpflege

 

Ein entsprechender Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG ist bereits im Bebauungsplan enthalten. Den denkmalpflegerischen Belangen wird damit bereits ausreichend Rechnung getragen.

 

1.7    Landratsamt Traunstein – Naturschutz

 

Die drei alten Linden entlang der Chiemseestraße befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans auf dem Grundstück des Freistaat Bayern. Innerhalb des Geltungsbereichs ist zum Schutz der Bäume ein Abstand von 5,0 m festgesetzt, in dem Bodeneingriffe etc. zu vermeiden sind.

 

1.8   Regierung von Oberbayern

 

Die Stadt Traunstein arbeitet derzeit am Aufbau eines Flächen- und Leerstandmanagement zur dauerhaften Erfassung und Aktivierung bestehender Flächenpotentiale.

Die zuständigen Fachbehörden zu Natur, Landschaft und Artenschutz, Lärmschutz, Hochwasserschutz sind am Verfahren beteiligt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.10.2022 gefasst.

 

1.9     Landratsamt Traunstein – Immissionschutz- und Abfallrecht

 

Die Eingangsdaten zur immissionsschutzrechtlichen Untersuchung (Gutachten TÜV Süd vom 22.03.2023) wurden sorgfältig zusammengetragen. Insbesondere zu den Gewerbebetrieben wurden die Daten als Grundlage für das Immissionsgutachten bei der Stadt Traunstein sowie bei den betroffenen Betrieben selbst eingeholt. Die Unterlagen umfassen bestehende Genehmigungen und Angaben seitens der örtlichen betroffenen Betriebe. Eine Plausibilitätsprüfung erfolgte seitens der Stadt Traunstein. Unzutreffende Daten sind nicht erkennbar.

 

1.10    Deutsche Telekom

 

Der Schutz der Telekommunikationslinien entlang der Chiemseestraße wird beachtet. Die aufgeführten Punkte für die Beteiligung an den Erschließungsarbeiten werden berücksichtigt. Bei den Baumpflanzungen handelt es sich um vorgeschlagene Standorte.

Die genannten Belange werden in der Erschließungsplanung bzw. im Einzelgenehmigungsverfahren gewürdigt.

 

1.11   Deutsche Bahn

 

Die Immissionen aus dem benachbarten DB-Betrieb (RVO-Busdepot) wurden im immissionsschutzrechtlichen Gutachten berücksichtigt. Die Baustellenzufahrt direkt in die Chiemseestraße als Übergangslösung während der Bauphase wird in Absprache mit dem Bauamt verkehrsgerecht gestaltet. Einschränkungen und Behinderungen für die DB, besonders für die Ausfahrt der Busse aus dem Betriebshof, sind nicht zu erwarten.

 

1.12   LRA Traunstein - Gesundheitsamt

 

Die Stadt Traunstein veranlasst die Prüfung der Trinkwasserversorgung durch die örtlichen Versorgungsträger.

Die Leistungsfähigkeit der SW-Kanalisation sowie die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen werden überprüft.

Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich dadurch keine Ergänzungen bzw. Anpassungen.

 

1.13   Bund Naturschutz e.V.

 

Mit dem Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB wurde ein zulässiges Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan gewählt. Ausgleichsmaßnahmen sind im Zuge dieses Verfahrens nicht erforderlich, dennoch wurden grünordnerische Festsetzungen getroffen, die die Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft verträglicher gestalten.

Die in der Begründung aufgeführten Interessensbekundungen zu diversen Wohnraumformen stammen aus einer aktuellen Umfrage zum Wohnraumbedarf seitens der Stadt Traunstein.

Der Wohnbaulandbedarf wurde mit einem offiziellen Programm des Bayerischen Landesamtes für Umwelt berechnet. Es ist davon auszugehen, dass die Prognose als verwendbares Ergebnis herangezogen werden kann.

Die Fläche an Wohnbauland variiert je nach geplanter Gebäude-/Wohnform.

Zur Wasserspeicherung wird eine Zisternenpflicht festgesetzt.

Mit dem Hinweis zum insekten- und fledermausfreundlichen Beleuchtungskonzept wird der Thematik ausreichend Rechnung getragen.

 

Hinsichtlich der Wasserspeicherung wird der Bebauungsplan wie folgt ergänzt:

1.11 Wasserspeicherung

Auf jedem Baugrundstück ist eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von mindestens 20 l je m² versiegelter Fläche zu errichten. Teilversiegelte Flächen werden im Verhältnis zu ihrem Versiegelungsgrad angerechnet. Die Zisterne ist mit einem Überlauf auszustatten. Drainagen dürfen nicht an das Abwassersystem angeschlossen werden.

 

1.14   Frau Sabine Gruber

 

Zu 1.:

Die „Planungsidee“ der Nachbarschaft als Erschließungsmöglichkeit mit direkter Zufahrt auf die Chiemseestraße wurde vom Planungsbüro untersucht. Eine dauerhafte Zufahrtserlaubnis auf die Chiemseestraße wurde vom Staatlichen Bauamt Traustein abgelehnt.

 

Zu 2.:

Die Belastbarkeit der Bestandsstraßen und der Knotenpunkte wurde in Hinblick auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen vom Verkehrsgutachter untersucht. Das Verkehrsgutachten sagt aus, dass die beiden Bestandsstraßen Linden- und Siedlungsstraße dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen gerecht werden.

 

Zu 3.:

Das Bebauungsplanverfahren berücksichtigt die Themen innerhalb des Geltungsbereichs. Maßnahmen an den Bestandsstraßen wie beispielsweise die Ausweisung zum verkehrsberuhigten Bereich oder ein stellenweises Parkverbot werden ggfs. separat getroffen.

 

Zu 4.:

Einwand nicht bekannt, Punkt war nicht im Schreiben aufgeführt

 

2.   Nachdem die sich aus den Stellungnahmen des Bund Naturschutzes e. V., Landratsamt – Naturschutz, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Landwirtschaft ergebenden Änderungen bzw. Hinweise nur geringfügig sind, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nicht erforderlich.

 

3.  Nach umfassender Würdigung hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest.

 

Gemäß § 2 Abs.1, §§ 8,9 und 10, 13a und 13 b BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den

 

„Bebauungsplan Unterhaid zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) für das Grundstück Fl.Nr. 892/4 der Gemarkung Wolkersdorf

 

bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung in der ausgelegten Fassung vom 07.03.2023 sowie den vorstehend beschlossenen Ergänzungen vom 12.06.2023 als Satzung

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Würdigung den Einwendungsführern mitzuteilen und das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.