Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung über die Bekämpfung des
Lärms in der Stadt Traunstein (Lärmschutzverordnung). Die Verordnung tritt am
Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt für die Dauer von 20 Jahren. Gleichzeitig
tritt die Verordnung über die Bekämpfung des Lärms in der Stadt Traunstein vom
05.07.2003 außer Kraft.