Sitzung: 27.07.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Anwesend: 29
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Anbringen von
Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Anschlags-
und Plakatierungsverordnung). Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft und gilt für die Dauer von 20 Jahren. Gleichzeitig
tritt die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über
die Darstellung durch Bildwerfer (Anschlags- und Plakatierungsverordnung) vom
02.08.2003 außer Kraft.