Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Anwesend: 29

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Anschlags- und Plakatierungsverordnung). Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt für die Dauer von 20 Jahren. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Anschlags- und Plakatierungsverordnung) vom 02.08.2003 außer Kraft.