Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Anwesend: 29

1.         Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung der Stadt Traunstein zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Kammer-Rettenbach“

 

(in der Fassung vom 27.07.2023)

 

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches – BauGB – erlässt die Stadt Traunstein folgende Satzung:

 

 

§ 1

Sanierungsgebiet

 

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.

 

Das insgesamt 11,6 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung Sanierungsgebiet „Kammer-Rettenbach“.

 

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in den Lageplänen abgegrenzten Fläche (Karte 1: Gesamtübersicht, M 1:4.500, März 2023, Karte 2: Ausschnitt Kammer, M 1:2.500, März 2023, Karte 3: Ausschnitt Rettenbach, M 1:2.500, März 2023), diese sind Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

 

 

§ 2

Verfahren

 

Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt.

Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.

 

 

§ 3

Genehmigungspflichten

 

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge sind insgesamt ausgeschlossen.

 

 

§ 4

Inkrafttreten

 

Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

 

Traunstein, den ____________

 

STADT TRAUNSTEIN

 

 

Christian Hümmer

Oberbürgermeister

 

 

2.         Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.