1. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
Satzung der
Stadt Traunstein zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
„Kammer-Rettenbach“
(in der Fassung vom
27.07.2023)
Aufgrund des § 142 Abs. 3
des Baugesetzbuches – BauGB – erlässt die Stadt Traunstein folgende Satzung:
§ 1
Sanierungsgebiet
Im nachfolgend näher
beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll
durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.
Das insgesamt 11,6 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als
Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung Sanierungsgebiet „Kammer-Rettenbach“.
Das Sanierungsgebiet
umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der in den Lageplänen
abgegrenzten Fläche (Karte 1: Gesamtübersicht, M
1:4.500, März 2023, Karte 2: Ausschnitt Kammer, M 1:2.500, März 2023, Karte 3:
Ausschnitt Rettenbach, M 1:2.500, März 2023), diese sind Bestandteil
dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
§
2
Verfahren
Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt.
Die Anwendung der
besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist
ausgeschlossen.
§
3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144
BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und
Rechtsvorgänge sind insgesamt ausgeschlossen.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß §
143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Traunstein, den ____________
STADT TRAUNSTEIN
Christian Hümmer
Oberbürgermeister
2. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.