Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Anwesend: 10

 

Die beantragte Änderung der Nutzung zu einem ausschließlichen Schulungsgebäude wird unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben genehmigt.

Hinsichtlich der Stellplätze wird von einer Ablöse unter der Voraussetzung der nur vorübergehenden Nutzung von max. 5 Jahren gemäß Art. 8 der Stellplatzsatzung abgesehen.