Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Anwesend: 10

 

Der Antrag auf Vorbescheid wird vorbehaltlich der noch ausstehenden Stellungnahmen der Fachstellen sowie des endgültigen Lärmschutzgutachten erteilt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern die Unterlagen vorliegen, den Vorbescheid zu erteilen.