Sitzung: 28.09.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Anwesend: 26, Befangen: 0
Der Stadtrat beschließt:
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. GO erlässt die Stadt Traunstein folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um Euro |
vermindert um Euro |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher Euro |
auf nunmehr Euro verändert |
im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
3.235.200 |
435.200 |
69.300.000 |
72.100.000 |
die Ausgaben |
3.467.300 |
667.300 |
69.300.000 |
72.100.000 |
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im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
1.061.800 |
1.825.500 |
27.720.000 |
26.956.300 |
die Ausgaben |
1.102.000 |
1.865.700 |
27.720.000 |
26.956.300 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 10.350.000 Euro um 477.000 Euro erhöht und damit auf 10.827.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 6.389.000 Euro um 1.285.000 Euro erhöht und damit auf 7.674.000 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.