Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Anwesend: 26, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. GO erlässt die Stadt Traunstein folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

erhöht

um Euro

vermindert um Euro

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher Euro

auf nunmehr

Euro verändert

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen

3.235.200

435.200

69.300.000

72.100.000

die Ausgaben

3.467.300

667.300

69.300.000

72.100.000

 

 

 

 

 

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen

1.061.800

1.825.500

27.720.000

26.956.300

die Ausgaben

1.102.000

1.865.700

27.720.000

26.956.300

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 10.350.000 Euro um 477.000 Euro erhöht und damit auf 10.827.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 6.389.000 Euro um 1.285.000 Euro erhöht und damit auf 7.674.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.