Sitzung: 30.11.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28, Befangen: 0
1.
Abweichend zum
Beschluss vom 30.09.2021 beschließt der Stadtrat die Einleitung des Verfahrens
zur Änderung des Bebauungsplans „Altstadtkern“ im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB dahingehend, dass die Festsetzung unter Ziffer 5., Unterpunkt 10.
Satz 3 ersatzlos gestrichen wird.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.