Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28, Befangen: 0

1.         Abweichend zum Beschluss vom 30.09.2021 beschließt der Stadtrat die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Altstadtkern“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB dahingehend, dass die Festsetzung unter Ziffer 5., Unterpunkt 10. Satz 3 ersatzlos gestrichen wird.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.