Sitzung: 01.02.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29, Befangen: 0
1. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
Satzung der Stadt Traunstein zur förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes „Innenstadt“
(in der Fassung vom 01.02.2024)
Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches – BauGB – erlässt die Stadt Traunstein folgende Satzung:
§ 1
Sanierungsgebiet
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.
Das insgesamt 101 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung Sanierungsgebiet „Innenstadt“.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche (Karte 1: Gesamtübersicht, M 1:5000). Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Verfahren
Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt.
Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge sind insgesamt ausgeschlossen.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Traunstein, den ______________
Christian Hümmer
Oberbürgermeister
2. Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden.
3. Die bestehende Sanierungssatzung vom
13.04.1996 wird mit Inkrafttreten der Satzung aufgehoben.