Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Anwesend: 29, Befangen: 0

1.      Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Grundstücke FlNr. 765, 766 und 769 der Gemarkung Hochberg. Die Grundstücke sollen zukünftig als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ dargestellt werden.

 

2.      Für den Bereich der Grundstücke wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Die Kosten des Verfahrens hat der Projektträger zu übernehmen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag sowie in einen Durchführungsvertrag zu regeln. Dabei ist auch eine finanzielle Beteiligung der Stadt sowie ggf. der Bürger festzuschreiben.