Sitzung: 01.02.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29, Befangen: 0
Der Stadtrat
beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Rupprechtstraße“ auf der Grundlage
des vorgelegten Plankonzepts des Büro PLG vom 10.01.2024.
Vor Einleitung des
formellen Änderungsverfahrens ist die Einhaltung der „Sobonrichtlinien“ der
Stadt zu sichern.
Die Änderung soll
im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Antragsteller haben die
für die Änderung erforderlichen Planungsunterlagen und Gutachten beizubringen.