Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Rupprechtstraße“ auf der Grundlage des vorgelegten Plankonzepts des Büro PLG vom 10.01.2024.

Vor Einleitung des formellen Änderungsverfahrens ist die Einhaltung der „Sobonrichtlinien“ der Stadt zu sichern.

Die Änderung soll im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Antragsteller haben die für die Änderung erforderlichen Planungsunterlagen und Gutachten beizubringen.