Sitzung: 14.03.2024 Ausschuss für Planung, Bau und Digitalisierung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
1. Das Bauvorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen genehmigt. Der Nachweis für die Solaranlage sowie der Nachweis über die Verschmelzung der beiden Grundstücke muss vor Erteilung der Baugenehmigung noch erbracht werden.
2. Gemäß
§ 31 Abs.2 BauGB werden Befreiungen vom Bebauungsplan für
- die Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe (Festsetzung Nr. 4)
- die Überschreitung der festgesetzen Geschossfläche (Festsetzung Nr. 2)
- die Ausnahme für Betriebsleiterwohnungen (Festsetzung Nr. 1)
erteilt.