Sitzung: 27.02.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Nach
Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die ihm Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachte Einwendung der Unteren Naturschutzbehörde
zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:
„Den Einwendungen der Unteren
Naturschutzbehörde kann gefolgt werden. Die vorgeschlagenen Festsetzungen
werden noch im Bebauungsplan aufgenommen. Selbstverständlich wird auch
sichergestellt, dass die Aufforstung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit
erfolgt.
2. Nach Würdigung der eingegangenen
Stellungnahme beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB,
Art. 83 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den
Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbegebiets an der
Industriestraße (Firma Leimer) im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 972/20,
972/21, 972/24, 972/25, 971/57 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 972/1
und 972/8 jeweils der Gemarkung Traunstein
bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung sowie dem Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 12.11.2013 mit
der Maßgabe der beschlossenen Ergänzungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich
als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan entsprechend zu ergänzen, das Ergebnis der Würdigung dem
Landratsamt mitzuteilen und das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung
abzuschließen.