Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die ihm Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Einwendung der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

        „Den Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde kann gefolgt werden. Die vorgeschlagenen Festsetzungen werden noch im Bebauungsplan aufgenommen. Selbstverständlich wird auch sichergestellt, dass die Aufforstung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgt.

 

2.     Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahme beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, Art. 83 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbegebiets an der Industriestraße (Firma Leimer) im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 972/20, 972/21, 972/24, 972/25, 971/57 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 972/1 und 972/8 jeweils der Gemarkung Traunstein

 

        bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 12.11.2013 mit der Maßgabe der beschlossenen Ergänzungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich

 

als Satzung.

 

        Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan entsprechend zu ergänzen, das Ergebnis der Würdigung dem Landratsamt mitzuteilen und das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.