Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, Art. 83 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Bebauungsplan für das Sondergebiet Ver- und Entsorgungsbetrieb nördlich der Industriestraße im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 972 der Gemarkung Traunstein sowie hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 438 der Gemarkung Traunstein sowie Fl.Nrn. 1230 und 1243/1 der Gemarkung Wolkersdorf

 

als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.