Sitzung: 03.04.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der üblichen Auflagen genehmigt.
2. Die beantragte Abweichung von Art. 6 BayBO hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung wird gemäß Art. 63 BayBO erteilt.