Sitzung: 03.04.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der üblichen Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen nach Osten wird eine Befreiung gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO erteilt.