Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der üblichen Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen nach Osten wird eine Befreiung gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO erteilt.