Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Die Genehmigung für das beantragte Vorhaben wird unter der aufschiebenden Bedingung in Aussicht gestellt, dass der Eigentümer des derzeitigen Grundstückes Fl.Nr. 786/18 aktive Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte eines allgemeinen Wohngebiets gemäß dem Gutachten vom 03.04.2013 vor Erteilung der Baugenehmigung durchführt.

 

2.     Die Abstandsflächen sind im Eingabeplan darzustellen. Aufgrund des Altbestandes des Telekomgebäudes werden Überlappungen der Abstandsflächen maximal bis zu 1 m, wie im Abstandsflächenplan vom 21.02.2014 dargestellt, zugestimmt. Die Inanspruchnahme der Abstandsfläche bis zur Straßenmitte ist zulässig.