Sitzung: 03.04.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der üblichen Auflagen der Verwaltung genehmigt. Die Genehmigung kann allerdings erst erteilt werden, wenn die Altlastenproblematik abschließend durch das zuständige Landratsamt geklärt ist.