Sitzung: 24.07.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Da die
Grundzüge der Planung berührt werden, kann eine Befreiung von den Festsetzungen
des rechtsgültigen Bebauungsplanes gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO i. V. m. § 31
Abs. 2 BauGB nicht erteilt werden.