Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Da die Grundzüge der Planung berührt werden, kann eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt werden.