Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben zum Einbau von Büroräumen wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Vor Erstattung des Stellplatzablösebetrages ist der rechnerische Stellplatznachweis für die neue Büronutzung noch vorzulegen.

Mit dieser Tekturgenehmigung ist der Bescheid vom 26.09.2013 überholt. Eine Gaststättennutzung ist nicht mehr zulässig.