Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

 

2.     Es ist eine Nachbarbeteiligung des Anwesens Kolpingstraße 18 durchzuführen. Falls keine nachbarlichen Einwände erfolgen, wird eine Abweichung von der vollständigen Abstandsfläche in Aussicht gestellt. Ansonsten müsste der südliche Erweiterungsbereich so reduziert werden, dass die volle Abstandsfläche bis zur Straßenmitte eingehalten wird.