Sitzung: 24.07.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das Bauvorhaben ist vorbehaltlich der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes bezüglich der neuen Zufahrt planungsrechtlich zulässig.
2. Vor Einreichung des Bauantrages sind die Zufahrtsrechte über das Grundstück Fl.Nr. 802/13 zu klären.
3. Im Eingabeplan (Freiflächenplan mit Kinderspielplatz) ist darzustellen, welcher Baumbestand erhalten wird und welche Neuanpflanzungen geplant sind.
4. Die weiteren Prüfungen (Stellplatznachweis, Nachbarbeteiligung, Zufahrtsrecht usw.) erfolgen im Baugenehmigungsverfahren.