Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das Bauvorhaben ist vorbehaltlich der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes bezüglich der neuen Zufahrt planungsrechtlich zulässig.

 

2.     Vor Einreichung des Bauantrages sind die Zufahrtsrechte über das Grundstück Fl.Nr. 802/13 zu klären.

 

3.     Im Eingabeplan (Freiflächenplan mit Kinderspielplatz) ist darzustellen, welcher Baumbestand erhalten wird und welche Neuanpflanzungen geplant sind.

 

4.     Die weiteren Prüfungen (Stellplatznachweis, Nachbarbeteiligung, Zufahrtsrecht usw.) erfolgen im Baugenehmigungsverfahren.