Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird vorbehaltlich des Immissionsschutzgutachtens und der Stellungnahmen der Fachstellen genehmigt.

 

2.     Für das Vorhaben müssen 3 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt werden.

 

3.     Die Baugenehmigung ist durch eine öffentliche Bekanntgabe zuzustellen.

 

4.     Mit der Erteilung einer Teilbaugenehmigung zum Abtrag des Waldbodens / Aushub besteht Einverständnis.

 

5.     Die Prüfung des Brandschutznachweises durch das städtische Hochbauamt oder durch einen privaten Sachverständigen ist vom Bauherrn noch festzulegen.

 

6.     Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze nach Norden wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.