Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Verkehrsbehörde zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:


Die von der Verkehrsbehörde aufgeworfenen Problempunkte sind nachzuvollziehen und müssen gelöst werden. Dies kann allerdings auch auf der Ebene des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Eine Änderung oder Anpassung des Bebauungsplans ist dadurch nicht erforderlich.

 

2.     Da eine Änderung des Bebauungsplans nicht veranlasst ist, beschließt der Stadtrat der Stadt Traunstein gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Plan zur Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet „Baumarkt Traunstein“ im Bereich des Grundstücks Haslacher Feld 7

 

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung jeweils in der Fassung vom 22.05.2014 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.