Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 6, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der vorgezogenen Trägerbeteiligung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt:

 

1.1   Wasserwirtschaftsamt Traunstein


Den Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein hinsichtlich möglicher Altlasten wird gefolgt. Der Verwaltung sind allerdings keine diesbezüglichen Erkenntnisse bekannt. Die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt über ein Niederschlagswasser-entsorgungskonzept im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entsprechend den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes.

 

1.2   Landratsamt Traunstein – Untere Naturschutzbehörde –


Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können nicht bestritten werden. Durch entsprechende Festsetzungen zur Grünordnung und zur Ortsrandeingrünung können diese optischen Beeinträchtigungen allerdings verringert werden. Die Stadt wird dies im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens konsequent umsetzen.

Auf die Verlegung der Ortsverbindungsstraße nach Wimpasing wird verzichtet. Somit sind auch keine Wälder und Waldränder mehr betroffen.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Tierwelt, sind die Voruntersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bereits abgeschlossen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden in den Umweltbericht übernommen. Eine Verlegung der im Plangebiet befindlichen Ausgleichsflächen hält der Stadtrat für nicht erforderlich. Diese Ausgleichsflächen sind eingebunden in das Gesamtkonzept „Eingrünung und Ausgleichsflächen“, welches auf der Ebene des Bebauungsplanes detailliert ausgearbeitet wird. Eine erhebliche Minderung der Wertigkeit dieser Flächen wird daher nicht gesehen. Die Ortsrandeingrünung wird auch auf die Bereiche im Norden, Westen und Süden ausgedehnt. Der Eingrünungsgürtel entlang der Hochstraße wird auf 15 m verbreitert.

Die Festlegung des Ausgleichsfaktors wird auch nach genauerer Überprüfung für ausreichend angesehen.

 

1.3   Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten


Eine unmittelbare Inanspruchnahme von Waldgrundstücken erfolgt nicht. Der notwendige Sicherheitsabstand zwischen Bebauung und Wald wird auf der Ebene des Bebauungsplanes gewährleistet. Auf die Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing wird verzichtet. Nachteilige Auswirkungen durch die Änderung von Auflagen zum Ausgleich für die Kiesgrube bestehen nicht.

 

1.4   Bayernwerk


Die notwendige Verlegung der Mittelspannungsfreileitung ist bekannt und wird in der Planung berücksichtigt.

 

1.5   Staatliches Bauamt Traunstein


Die Einwirkungen der Straßenemissionen sind naturgemäß bei Gewerbegebieten zu vernachlässigen. Die Erschließung des Gewerbegebiets über die Hochstraße wird mit dem Staatlichen Bauamt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens detailliert abgestimmt.

 

1.6   Stadtwerke Traunstein


Die Lage der Wasserleitung ist bekannt. Diese soll bei der weitergehenden Planung berücksichtigt werden. Falls doch eine Umverlegung notwendig ist, wird dies selbstverständlich nur auf Kosten des Verursachers durchgeführt.

 

1.7   Gemeinde Siegsdorf


Es ist ein erklärtes Ziel der Stadt Traunstein, den Gewerbegebietsbereich ausschließlich für Handwerksbetriebe und produzierendes Gewerbe vorzusehen. Einzelhandelsbetriebe, insbesondere mit innerstädtischen Warensortimenten sollen ausgeschlossen werden. Dies kann allerdings erst im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren verbindlich vorgegeben werden. Eine Beeinträchtigung der Siegsdorfer Einzelhandelsbetriebe kann daher ausgeschlossen werden.


Im Gegensatz zum angesprochenen Siegsdorfer Gewerbegebiet, welches durch die Bundesautobahn von der vorhandenen Bebauung abgetrennt ist, bindet das neue Gewerbegebiet unmittelbar an die bestehenden Gewerbebetriebe im Haslacher Feld an. Die Stadt hält deshalb das Anbindegebot für erfüllt. Auch die Regierung von Oberbayern hat in ihrer Stellungnahme dies bejaht. Es wird lediglich eine Entwicklung der Fläche von Innen nach Außen, also vom bestehenden Stadtrand aus nach Süden, für raumordnerisch erforderlich gehalten. Die Stadt wird dies auch im weitergehenden Bebauungsplanverfahren umsetzen und auch eine verkehrliche Erschließung von Norden vorsehen.


Hinsichtlich der Erschließung des Gebietes wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auch ein entsprechendes Verkehrsgutachten erarbeitet. Nachdem lediglich kleinere Handwerks- und Produktionsbetriebe angesiedelt werden sollen, dürfte die Staatsstraße St 2105 sowie die weitere Erschließung über die Südspange aber ausreichend sein.

Die Forderungen zum Schutz des Ortsbildes können auf der Ebene des Flächennutzungsplans nur begrenzt umgesetzt werden. Auch dies muss dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten bleiben.

 

1.8   Gemeinde Nußdorf


Die Gewerbegebietsansiedlung schließt unmittelbar an die bestehenden Gewerbebetriebe im Haslacher Feld an und genügt somit auch dem Anbindegebot des Landesentwicklungsplans. Auch die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde kann der Planung zustimmen. Im Übrigen fallen rein städtebauliche Überlegungen und Konzepte nicht in den schützenswerten Bereich von Nachbargemeinden.

 

1.9   Gemeinde Vachendorf


Auf die angesprochene Anbindung der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing wird – wie bereits dargestellt – verzichtet. Entsprechend der bisherigen Planung wird das Gewerbegebiet – neben dem direkten Anschluss an die Hochstraße – auch über die Südspange an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen.

 

1.10 Markt Waging am See


Hier kann auf den 1. Absatz der Würdigung der Einwendungen der Gemeinde Siegsdorf verwiesen werden.

 

1.11 Erzbischöfliches Ordinariat München


Auf die geplante Erschließungsstraße in Richtung Süden (Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing / Hochstraße) wird verzichtet. Eine Beeinträchtigung der Grundstücke der Pfarrpfründestiftung Haslach ist damit nicht mehr gegeben.

 

1.12 Bayerischer Bauernverband


Selbstverständlich müssen für das geplante Gewerbegebiet landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Diese werden von Landwirten zur Verfügung gestellt, die den Betrieb aufgegeben haben. Eine problematische Immissionsbelastung der angrenzenden Nutzflächen wird durch das vorrangig mit kleineren Handwerks- und Produktionsbetrieben voraussichtlich genutzte Gewerbegebiet nicht gesehen. Eine Nutzung dieser Flächen bleibt auch uneingeschränkt möglich und selbstverständlich werden die erforderlichen Grenzabstände eingehalten.

 

1.13 Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde)


Den Empfehlungen der Regierung wird in der weitergehenden Bauleitplanung Rechnung getragen. Der Bebauungsplanentwurf wird voraussichtlich eine weitere Erschließung des Objektes von der Südspange vorsehen und den gesamten Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfassen.

 

1.14 Landratsamt Traunstein – Untere Immissionsschutzbehörde –


Den Empfehlungen wird Rechnung getragen.

 

 

2.     Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Bürgerbeteiligung (bereits erfolgt in der Sitzung am 28.05.2014) sowie der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange billigt der Stadtrat den Plan zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit folgenden Änderungen:

 

- Auf die Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing wird verzichtet.

 

- Entlang der Hochstraße ist eine Eingrünung mit einer Mindestbreite von 15 m vorzusehen.

 

- Die Ortsrandeingrünung ist auch im Süden, Westen und Norden zu ergänzen.