Sitzung: 02.10.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 6, Anwesend: 25
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der vorgezogenen Trägerbeteiligung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt dieses wie folgt:
1.1 Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Den Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein hinsichtlich möglicher
Altlasten wird gefolgt. Der Verwaltung sind allerdings keine diesbezüglichen
Erkenntnisse bekannt. Die Versickerung von Niederschlagswasser erfolgt über ein
Niederschlagswasser-entsorgungskonzept im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
entsprechend den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes.
1.2 Landratsamt Traunstein – Untere Naturschutzbehörde –
Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können nicht bestritten werden.
Durch entsprechende Festsetzungen zur Grünordnung und zur Ortsrandeingrünung
können diese optischen Beeinträchtigungen allerdings verringert werden. Die
Stadt wird dies im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens konsequent
umsetzen.
Auf die Verlegung der Ortsverbindungsstraße nach Wimpasing wird verzichtet. Somit sind auch keine Wälder und Waldränder mehr betroffen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf
die Tierwelt, sind die Voruntersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung bereits abgeschlossen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden in
den Umweltbericht übernommen. Eine Verlegung der im Plangebiet befindlichen
Ausgleichsflächen hält der Stadtrat für nicht erforderlich. Diese
Ausgleichsflächen sind eingebunden in das Gesamtkonzept „Eingrünung und
Ausgleichsflächen“, welches auf der Ebene des Bebauungsplanes detailliert
ausgearbeitet wird. Eine erhebliche Minderung der Wertigkeit dieser Flächen
wird daher nicht gesehen. Die Ortsrandeingrünung wird auch auf die Bereiche im
Norden, Westen und Süden ausgedehnt. Der Eingrünungsgürtel entlang der
Hochstraße wird auf 15 m verbreitert.
Die Festlegung des Ausgleichsfaktors wird auch nach genauerer Überprüfung für
ausreichend angesehen.
1.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Eine unmittelbare Inanspruchnahme von Waldgrundstücken erfolgt nicht. Der
notwendige Sicherheitsabstand zwischen Bebauung und Wald wird auf der Ebene des
Bebauungsplanes gewährleistet. Auf die Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße
nach Wimpasing wird verzichtet. Nachteilige Auswirkungen durch die Änderung von
Auflagen zum Ausgleich für die Kiesgrube bestehen nicht.
1.4 Bayernwerk
Die notwendige Verlegung der Mittelspannungsfreileitung ist bekannt und wird in
der Planung berücksichtigt.
1.5 Staatliches Bauamt Traunstein
Die Einwirkungen der Straßenemissionen sind naturgemäß bei Gewerbegebieten zu
vernachlässigen. Die Erschließung des Gewerbegebiets über die Hochstraße wird
mit dem Staatlichen Bauamt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens detailliert
abgestimmt.
1.6 Stadtwerke Traunstein
Die Lage der Wasserleitung ist bekannt. Diese soll bei der weitergehenden
Planung berücksichtigt werden. Falls doch eine Umverlegung notwendig ist, wird
dies selbstverständlich nur auf Kosten des Verursachers durchgeführt.
1.7 Gemeinde Siegsdorf
Es ist ein erklärtes Ziel der Stadt Traunstein, den Gewerbegebietsbereich ausschließlich
für Handwerksbetriebe und produzierendes Gewerbe vorzusehen.
Einzelhandelsbetriebe, insbesondere mit innerstädtischen Warensortimenten
sollen ausgeschlossen werden. Dies kann allerdings erst im nachfolgenden
Bebauungsplanverfahren verbindlich vorgegeben werden. Eine Beeinträchtigung der
Siegsdorfer Einzelhandelsbetriebe kann daher ausgeschlossen werden.
Im Gegensatz zum angesprochenen Siegsdorfer Gewerbegebiet, welches durch die
Bundesautobahn von der vorhandenen Bebauung abgetrennt ist, bindet das neue
Gewerbegebiet unmittelbar an die bestehenden Gewerbebetriebe im Haslacher Feld
an. Die Stadt hält deshalb das Anbindegebot für erfüllt. Auch die Regierung von
Oberbayern hat in ihrer Stellungnahme dies bejaht. Es wird lediglich eine
Entwicklung der Fläche von Innen nach Außen, also vom bestehenden Stadtrand aus
nach Süden, für raumordnerisch erforderlich gehalten. Die Stadt wird dies auch
im weitergehenden Bebauungsplanverfahren umsetzen und auch eine verkehrliche
Erschließung von Norden vorsehen.
Hinsichtlich der Erschließung des Gebietes wird im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens auch ein entsprechendes Verkehrsgutachten erarbeitet.
Nachdem lediglich kleinere Handwerks- und Produktionsbetriebe angesiedelt
werden sollen, dürfte die Staatsstraße St 2105 sowie die weitere Erschließung
über die Südspange aber ausreichend sein.
Die Forderungen zum Schutz des Ortsbildes können auf der Ebene des Flächennutzungsplans nur begrenzt umgesetzt werden. Auch dies muss dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten bleiben.
1.8 Gemeinde Nußdorf
Die Gewerbegebietsansiedlung schließt unmittelbar an die bestehenden
Gewerbebetriebe im Haslacher Feld an und genügt somit auch dem Anbindegebot des
Landesentwicklungsplans. Auch die Regierung von Oberbayern als Höhere
Landesplanungsbehörde kann der Planung zustimmen. Im Übrigen fallen rein
städtebauliche Überlegungen und Konzepte nicht in den schützenswerten Bereich
von Nachbargemeinden.
1.9 Gemeinde Vachendorf
Auf die angesprochene Anbindung der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße nach
Wimpasing wird – wie bereits dargestellt – verzichtet. Entsprechend der
bisherigen Planung wird das Gewerbegebiet – neben dem direkten Anschluss an die
Hochstraße – auch über die Südspange an das überörtliche Verkehrsnetz
angeschlossen.
1.10 Markt Waging am See
Hier kann auf den 1. Absatz der Würdigung der Einwendungen der Gemeinde
Siegsdorf verwiesen werden.
1.11 Erzbischöfliches Ordinariat München
Auf die geplante Erschließungsstraße in Richtung Süden
(Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing / Hochstraße) wird verzichtet. Eine
Beeinträchtigung der Grundstücke der Pfarrpfründestiftung Haslach ist damit
nicht mehr gegeben.
1.12 Bayerischer Bauernverband
Selbstverständlich müssen für das geplante Gewerbegebiet landwirtschaftliche
Flächen in Anspruch genommen werden. Diese werden von Landwirten zur Verfügung
gestellt, die den Betrieb aufgegeben haben. Eine problematische Immissionsbelastung
der angrenzenden Nutzflächen wird durch das vorrangig mit kleineren Handwerks-
und Produktionsbetrieben voraussichtlich genutzte Gewerbegebiet nicht gesehen.
Eine Nutzung dieser Flächen bleibt auch uneingeschränkt möglich und selbstverständlich
werden die erforderlichen Grenzabstände eingehalten.
1.13 Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde)
Den Empfehlungen der Regierung wird in der weitergehenden Bauleitplanung
Rechnung getragen. Der Bebauungsplanentwurf wird voraussichtlich eine weitere
Erschließung des Objektes von der Südspange vorsehen und den gesamten
Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfassen.
1.14 Landratsamt Traunstein – Untere Immissionsschutzbehörde –
Den Empfehlungen wird Rechnung getragen.
2. Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Bürgerbeteiligung (bereits erfolgt in der Sitzung am 28.05.2014) sowie der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange billigt der Stadtrat den Plan zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit folgenden Änderungen:
- Auf die Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße nach Wimpasing wird verzichtet.
- Entlang der Hochstraße ist eine Eingrünung mit einer Mindestbreite von 15 m vorzusehen.
- Die Ortsrandeingrünung ist auch im Süden, Westen und Norden zu ergänzen.