Sitzung: 02.10.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Nach
Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Die
Haidstraße ist auf der Restlänge von 52 Metern gemäß Art. 6 Bayerisches
Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu
widmen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.