Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die Stephanstraße ist auf der Restlänge von 120 m gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.