Sitzung: 16.10.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Es
wird festgestellt, dass sich das Bauvorhaben innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils befindet und sich auch hinsichtlich Art und Maß in die
Umgebungsbebauung einfügt und somit grundsätzlich planungsrechtlich zulässig
ist. Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern die nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2
Bayerische Bauordnung erforderliche Erschließung nachgewiesen wird, die
Genehmigung zu erteilen.