Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Für die Erweiterung der Nebengebäude wird eine Befreiung von den Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da im Bebauungsplan ohnehin eine befestigte Stellplatzanlage ausgewiesen ist.

 

3.     Die erforderliche Wandbegrünung der vorhandenen Garagenzeile und eine Strauchbepflanzung bei der Einfahrt entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung des Vorhabens durchzuführen.

 

4.     Der Verwaltung der benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.

 

5.     Hinsichtlich der 110 kv-Bahnstromleitung gelten die Auflagen der DB Netze vom 25.04.2012 für das neue Vorhaben entsprechend weiter.