Sitzung: 16.10.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Die beantragten Abweichungen werden aufgrund der Kompensationsmaßnahmen im Brandschutzgutachten des Ingenieurbüros Schwab gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO genehmigt.