Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.         Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.         Die Abweichungen des am 13.02.2013 eingereichten Brandschutznachweises werden unter der Voraussetzung genehmigt, dass die Kompensationsmaßnahmen unter Ziffer 9 im Brandschutznachweis zuverlässig ausgeführt werden.