Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Anwesend: 8

Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 822 der Gemarkung Kammer bzw. alternativ auf dem Grundstück Fl.Nr. 883 der Gemarkung Kammer wird abgelehnt, da das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt. Der anders lautende Beschluss vom 12.12.2012 wird aufgehoben.