Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

Es wird festgestellt, dass sich das Bauvorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet und sich auch hinsichtlich Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügt und somit grundsätzlich planungsrechtlich zulässig ist. Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern die nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 Bayerische Bauordnung erforderliche Erschließung nachgewiesen wird, die Genehmigung zu erteilen.