Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Gegen das beantragte Vorhaben bestehen von Seiten der Stadt Traunstein unter folgenden Voraussetzungen keine Bedenken:

 

1.     Das Vorhaben muss den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

 

2.     Vom Baurechtsamt ist die beantragte förmliche Nachbarbeteiligung durchzuführen.

 

3.     Als Fachstellen sind zusätzlich das Gewerbeaufsichtsamt (mögliches Gefahrenpotential) und die DB Netz AG wegen der benachbarten Bahnanlagen von der Immissionsschutzbehörde zu beteiligen.

 

4.     Vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind Entwässerungspläne zur Genehmigung bei der Stadt Traunstein einzureichen. Eine Abstimmung z. B. hinsichtlich der Abscheideanlagen (biologische Abwasserlast) mit dem städtischen Tiefbauamt wird empfohlen.

 

5.     Die erforderlichen zusätzlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

 

6.     Vor Baubeginn und zur Abnahme sind für die Statik und den Brandschutz die entsprechenden Bescheinigungen der Prüfsachverständigen vorzulegen.

 

7.     Gegen eine vorzeitigen Baubeginn im Oktober 2014 für verfahrensfreie Maßnahmen zur Sanierung der vorhandenen Industriehalle bestehen von Seiten der Stadt Traunstein keine Bedenken.

 

8.     Die Nachforderung von zusätzlichen Unterlagen aufgrund der noch vorzunehmenden technischen Prüfung bleibt vorbehalten.