Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

 

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.