Sitzung: 18.04.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des
Stadtbauamtes genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes wird eine Befreiung gemäß
§ 31 Abs. 2 BauGB erteilt.