Sitzung: 20.11.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das
Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt. Eine
Ausnahme wird für das Verwaltungsgebäude nach § 4 Abs. 3 BauNVO i. V. m § 31
Abs. 1 und § 34 Abs. 2 BauGB zugelassen.