Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt. Eine Ausnahme wird für das Verwaltungsgebäude nach § 4 Abs. 3 BauNVO i. V. m § 31 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 BauGB zugelassen.