Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben zur Errichtung eines neuen Drogeriemarktes wird vorbehaltlich der Stellungnahmen der Fachstellen und unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von der vollständigen Stellplatzzahl gemäß der Stellplatzsatzung wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO wegen einer teilweisen Doppelbelegung gestattet.

Für den Fall, dass die 90 nachgewiesenen Stellplätze für die beiden Geschäftsnutzungen (Lidl und Drogeriemarkt) nicht ausreichen sollten, bleibt eine Nachforderung von Stellplätzen vorbehalten.

 

3.     Den Nachbarn, deren Unterschriften fehlen, ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.

 

4.     Die bautechnischen Nachweise (Standsicherheit und Brandschutz) müssen entsprechend dem Antrag durch Bescheinigungen von Prüfsachverständigen nachgewiesen werden.