Sitzung: 20.11.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.
2. Hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Abstandsfläche für den Balkon wird eine Abweichung gemäß Art. 70 Abs. 1 BayBO gestattet.
3. Der zusätzlich erforderliche Stellplatz ist entweder abzulösen oder auf dem Grundstück mit einer neuen Zufahrtsmöglichkeit über das städtische Grundstück herzustellen.