Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Abstandsfläche für den Balkon wird eine Abweichung gemäß Art. 70 Abs. 1 BayBO gestattet.

 

3.     Der zusätzlich erforderliche Stellplatz ist entweder abzulösen oder auf dem Grundstück mit einer neuen Zufahrtsmöglichkeit über das städtische Grundstück herzustellen.