Sitzung: 20.11.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird vorbehaltlich der Zustimmung durch das Landesamt für Denkmalpflege und unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt.
3. Von den bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften wird gemäß Art. 70 Abs. 1 BayBO eine Abweichung gestattet.