Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird vorbehaltlich der Zustimmung durch das Landesamt für Denkmalpflege und unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt.

 

3.     Von den bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften wird gemäß Art. 70 Abs. 1 BayBO eine Abweichung gestattet.