Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Vorhaben erfüllt nach Ansicht des Bauausschusses nicht die baugesetzlichen Privilegierungsanforderungen. Zur Prüfung, ob es als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden kann, ist noch wegen der naturschutzrechtlich sensiblen Lage des Vorhabens die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.