Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt. Die Abstandsfläche des neuen Balkonteils liegt auf dem eigenen Baugrundstück.

 

2.     Nach Westen zum Nachbargrundstück Heigl ist eine Abweichung von der Abstandfläche gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zulässig.