Sitzung: 18.12.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Widmung einer Teilfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 122 und 122/1 der Gemarkung Haslach entsprechend dem in der Anlage beigefügten Lageplan mit einer Mindestbreite von 3,50 m gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Widmungsverfahren durchzuführen.