Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Die beantragte Abweichung hinsichtlich des notwendigen Flures im 1. Obergeschoss wird mit der Kompensation durch die Brandmeldeanlage gestattet.

 

2.     Hinsichtlich des Brandabschnittes müssen noch Kompensationsmaßnahmen (z. B. Sprinkleranlage oder Abschottung des Haupthauses) nachgewiesen werden.

 

3.     Der Rettungsweg (Treppe 1), der in den überdachten Zulieferbereich mündet, kann nicht akzeptiert werden. Diesbezüglich ist eine Umplanung erforderlich.