Sitzung: 22.01.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Die
beantragte Abweichung wird aufgrund der Kompensationsmaßnahmen im
Brandschutzgutachten des Ingenieurbüros Eckert gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO
genehmigt.