Sitzung: 22.01.2015 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Das Vorhaben
wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass es hinsichtlich der Höhe dem
bestehenden Betriebsgebäude angepasst wird.
Der mit der
Erweiterung verbundene Verzicht auf ein Austragswohnhaus ist grundbuchrechtlich
zu sichern.