Sitzung: 29.01.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im
Haupt- und Finanzausschuss den Erlass folgender Änderungssatzung:
Satzung
zur
Änderung der Gebührensatzung zur Jahrmarktordnung der Stadt Traunstein
(Jahrmarktgebührensatzung)
Die Stadt
Traunstein erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl. S. 70) folgende Satzung:
§ 1
Änderungen
Die Gebührensatzung zur Jahrmarktordnung der
Stadt Traunstein vom 02.12.2000, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt
Traunstein (Traunsteiner Tagblatt) Nr. 48 vom 02.12.2000, zuletzt geändert
durch Satzung vom 26.02.2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Traunstein
(Traunsteiner Tagblatt) Nr. 8 vom 26.02.2005, wird wie folgt geändert:
1. § 1 erhält folgende Fassung:
„§ 1
Gebührenpflicht,
Gebührenschuldner
(1)
Für die Überlassung von Standplatzflächen auf
städtischem Grund oder gewidmeten Verkehrsflächen aufgrund der Jahrmarktordnung
der Stadt Traunstein werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung
erhoben.
(2)
Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuteilung der
Standplatzfläche.
(3)
Gebührenschuldner ist derjenige, der die in Abs. 1
bezeichneten Standplatzflächen benutzt oder benutzen lässt (Marktbezieher).
(4)
Macht der Marktbezieher von seinem Benutzungsrecht
nicht oder nicht vollständig Gebrauch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
oder Ermäßigung der entrichteten Gebühr. „
2. In § 2 Abs. 1 wird das Wort
„Verkaufsplatzes“ ersetzt durch „Standplatzes“.
3. § 2 Abs. 3 wird gestrichen.
4. Der bisherige § 2 Abs. 4 wird § 2 Abs. 3.
5. § 3 Nr. 2 wird gestrichen.
6. Der bisherige § 3 Nr. 3 wird § 3 Nr. 2.
7. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Gebühren werden mit Zuteilung des
Standplatzes fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht
fristgerecht, verliert die Zuteilung ihre Gültigkeit.„
8. In § 4 Abs. 2 wird der Satzteil „eine
Verkaufsfläche“ ersetzt durch „einen Standplatz“.
9. In § 4 Abs. 4 wird das Wort „Marktgelände“ ersetzt durch
„Marktplatz“.
10. §§ 5 und 6 werden ersatzlos gestrichen.
11. Der bisherige § 7 wird § 5.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2015
in Kraft.