Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den Erlass folgender Änderungssatzung:

 

Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung zur Jahrmarktordnung der Stadt Traunstein (Jahrmarktgebührensatzung)

 

 

Die Stadt Traunstein erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl. S. 70) folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderungen

 

Die Gebührensatzung zur Jahrmarktordnung der Stadt Traunstein vom 02.12.2000, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Traunstein (Traunsteiner Tagblatt) Nr. 48 vom 02.12.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.02.2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Traunstein (Traunsteiner Tagblatt) Nr. 8 vom 26.02.2005, wird wie folgt geändert:

 

 

 

1. § 1 erhält folgende Fassung:

 

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Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

 

(1)  Für die Überlassung von Standplatzflächen auf städtischem Grund oder gewidmeten Verkehrsflächen aufgrund der Jahrmarktordnung der Stadt Traunstein werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

 

(2)  Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuteilung der Standplatzfläche.

 

(3)  Gebührenschuldner ist derjenige, der die in Abs. 1 bezeichneten Standplatzflächen benutzt oder benutzen lässt (Marktbezieher).

 

(4)  Macht der Marktbezieher von seinem Benutzungsrecht nicht oder nicht vollständig Gebrauch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung der entrichteten Gebühr. „

 

2. In § 2 Abs. 1 wird das Wort „Verkaufsplatzes“ ersetzt durch „Standplatzes“.

 

3. § 2 Abs. 3 wird gestrichen.

 

4. Der bisherige § 2 Abs. 4 wird § 2 Abs. 3.

 

5. § 3 Nr. 2 wird gestrichen.

 

6. Der bisherige § 3 Nr. 3 wird § 3 Nr. 2.

 

7. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Gebühren werden mit Zuteilung des Standplatzes fällig.

       Erfolgt die Zahlung  nicht fristgerecht, verliert die Zuteilung ihre Gültigkeit.„

 

 

8. In § 4 Abs. 2 wird der Satzteil „eine Verkaufsfläche“ ersetzt durch „einen Standplatz“.

 

9. In § 4 Abs. 4 wird das Wort „Marktgelände“ ersetzt durch „Marktplatz“.

 

10. §§ 5 und 6 werden ersatzlos gestrichen.

 

11. Der bisherige § 7 wird § 5.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2015 in Kraft.