Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von der Einhaltung der Abstandsflächen nach Osten wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet, da beim Nachbargrundstück eine gleich lange Grenzbebauung vorhanden ist.