Sitzung: 19.02.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von der Einhaltung der Abstandsflächen nach Osten wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet, da beim Nachbargrundstück eine gleich lange Grenzbebauung vorhanden ist.