Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Für die Erweiterung der Nebengebäude wird eine Befreiung von den Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da im Bebauungsplan ohnehin eine befestigte Stellplatzanlage ausgewiesen ist.

 

3.     Die erforderliche Wandbegrünung der vorhandenen Garagenzeile und eine Strauchbepflanzung bei der Einfahrt entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung des Vorhabens durchzuführen.

 

4.     Vor Erteilung der Baugenehmigung ist das Protokoll der Eigentümerversammlung mit Zustimmungsbeschluss zum Antrag auf Abstandsflächenübernahme vorzulegen.

 

5.     Hinsichtlich der 110 kV-Bahnstromleitung gelten die Auflagen der DB Netze vom 25.04.2012 für das neue Vorhaben entsprechend weiter.