Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Vorgaben der Verwaltung und der Stadtwerke genehmigt.

 

2.     Von der Einhaltung der vollständigen Abstandsflächen nach Osten und nach Süden werden Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet.

Die Nachbarunterschriften sowie der Stellplatznachweis sind noch nachzureichen.

 

3.     Zum Baubeginn müssen die bautechnischen Nachweise (Statik und Brandschutz) von einem Nachweisberechtigten bestätigt sein.