Sitzung: 19.02.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das Vorhaben wird vorbehaltlich der noch nicht vorliegenden Stellungnahme der Stadtwerke genehmigt.
2. Im Baugenehmigungsverfahren ist eine Verpflichtungserklärung über keinen späteren Ersatzbau für das beseitigte Gebäude vorzulegen.